Liebe Schachkolleg/inn/en!
Ich erinnere hiermit an den Abmeldetermin 20.6. gemäß TuWO §23.3:
In allen Mannschaftsbewerben des LV OÖ sind Spieler, die sich von ihrem bisherigen Verein bis zum 20.6. eines Jahres abmelden, nach dem 1. 7. desselben Jahres unter Berücksichtigung des § 21.4 TuWO für den neuen Verein spielberechtigt. Der bisherige Verein dieses Spielers ist verpflichtet, die Abmeldung bis längstens 30.6. desselben Jahres an den Meldereferenten des LV OÖ weiterzuleiten. § 22.2 TuWO bleibt aufrecht.
Für einen Wechsel von Gast- auf Stammspielerberechtigung oder umgekehrt ist auch eine termingerechte Abmeldung von beiden Vereinen erforderlich. Die Stammspielberechtigung kann anschließend jederzeit beantragt werden, die Gastspielberechtigung bis 20.September, um in der kommenden Spielsaison spielberechtigt zu sein.
Um sicher zu sein, dass die Termine eingehalten werden, empfehle ich die Online-Abmeldung. Damit hat man einen eindeutigen Nachweis der Aktivitäten. Auch die Online-Abmeldung hat bis spätestens 20.Juni zu erfolgen und der Link im sofort eintreffenden Mail ist zu bestätigen. Der Verein hat die Abmeldung bis 30.6. zu bestätigen.
Der Stand der Meldungen ist unter diesem LINK einsehbar.
Bitte die Termine einzuhalten, es werden keine Ausnahmen gewährt! Beliebte Begründungen wie „Vergessen“, „Übersehen“ oder „Nicht gewusst“ werden nicht anerkannt.
Mit besten Grüßen
Johann Daxinger
Meldereferent des LVOÖ