Vereinsabende und Trainings vor Ort wieder erlaubt!

Indoor

Die Ausübung des Schachsports ist zwischen 5 und 22 Uhr erlaubt.

Pro Tisch ist ein Brett erlaubt, Abstand zwischen den Tischen muss
mindestens 2 Meter betragen.

Es sind maximal 6 Bretter pro Raum erlaubt. Vorrausetzung der
Abstand von 2 Meter zwischen den Tischen wird eingehalten.

Es besteht Maskenpflicht (FFP2), außer bei der Sportausübung.

Der Verantwortliche für den Vereinsabend bzw. Training muss immer
vor Ort sein und hat für die Einhaltung der Regeln und Bestimmungen zu sorgen.

Ein Präventionskonzept und Covid-Beauftragte/-r (kann der Verantwortlicher
für den Vereinsabend bzw. Trainings sein) ist notwendig.

Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr (siehe Zutrittsnachweis)
ist notwendig.

In allen Bereichen ist der Zutritt nur mit
einem negativen Test, bei einer überstandenen Covid-19-Erkrankung oder
nach einer Impfung
 möglich („3-G-Regel: Getestet, Genesen, Geimpft“).

In allen Bereichen gelten zusätzliche Sicherheits-
und Hygienemaßnahmen
.

Die Registrierung aller Personen ist verpflichtend. (siehe Registrierungspflicht)

 

Outdoor

zwischen 5 und 22 Uhr mit bis zu 10
Personen aus unterschiedlichen Haushalten zuzüglich höchstens 10 Minderjähriger

Zusammenkünfte zur Sportausübung Outdoor zwischen 5-22 Uhr mit
11-50 TeilnehmerInnen sind nur unter Einhaltung des 2 m Abstands zu
haushaltsfremden Personen möglich. Zudem ist die Veranstaltung anzuzeigen und
die TeilnehmerInnen müssen einen Nachweis einer geringen epidemiologischen
Gefahr vorweisen. Die Verabreichung von Speisen und der Ausschank von Getränken
ist unzulässig.

zwischen 22 und 5 Uhr max. 4 Personen aus unterschiedlichen Haushalten
und höchstens 6 Minderjähriger

an öffentlichen Plätzen besteht keine Maskenpflicht

 

Zutrittsnachweis

Kern der Öffnungsstrategie sind die
Zutrittstests bzw. der „Grüne Pass“. Ein negativer CoV-Status wird damit zur
Voraussetzung für die Ausübung des Schachsports. Dabei gilt:

  • Sportler/innen, Gäste müssen entweder getestet, geimpft
    oder genesen
     sein.
  • Wie lange ein negativer Test gilt, hängt von der
    Testart ab
  • Negative Selbsttests mit einer Erfassung des
    Ergebnisses in einem behördlichen Datenerfassungssystem sind 24 Stunden
    gültig.
  • Antigen-Tests (z. B. Teststraße, Apotheke)
    gelten 48 Stunden.
  • PCR-Tests gelten 72 Stunden.
  • Kostenlose Tests kann es auch an Ort und Stelle geben,
    z.B. im Gasthaus. Diese gelten für die Dauer des Aufenthalts.
  • Für Kinder gelten die Schultests.
  • Der Testnachweis gilt digital und auf Papier.
  • Kontrollieren muss der Verantwortliche des
    Vereinsabend bzw. Trainings.

Bei Genesenen und Geimpften gelten
ebenfalls spezielle Regeln:

  • Teilgeimpfte sind ab dem 22. Tag nach Erstimpfung von
    der Testpflicht befreit, für maximal drei Monate.
  • Der zweite Stich verlängert
    den Gültigkeitszeitraum um weitere sechs Monate.
  • Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen
    ist (z. B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der
    Impfung für insgesamt neun Monate ab dem Tag der Impfung.
  • Bei den Impfungen gelten Impfpass, Impfkarte oder Ausdruck.
  • Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft
    wurden
    , gilt die Impfung neun Monate lang ab dem Zeitpunkt der
    Impfung.
  • Genesene sind ab dem Zeitpunkt der Genesung ein
    halbes Jahr lang von der Testpflicht befreit, es gelten der
    Absonderungsbescheid bzw. ein Attest. Ein Nachweis über neutralisierende
    Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt.

 

Registrierungspflicht

Als zusätzliche Maßnahme für die
Kontaktverfolgung soll überall dort eine Registrierungspflicht in
Kraft treten, wo sich Sportler/innen, Gäste mutmaßlich länger als 15
Minuten
 aufhalten:

  • Sportstätten (Vereinsabende, Training) müssen die Namen,
    Telefonnummern und fallweise E-Mail-Adressen
     der Gäste erheben.
  • Im Falle von Besuchergruppen, die ausschließlich aus im
    gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bestehen
    , ist die Bekanntgabe
    der Daten von nur einer dieser Besuchergruppe angehörigen volljährigen
    Person ausreichend.
  • Die Daten müssen sicher 28 Tage aufbewahrt und
    dann gelöscht werden.
  • Diese Daten dürfen nicht weiterverarbeitet werden,
    sondern nur bei Bedarf der Gesundheitsbehörde zur Verfügung gestellt
    werden.

 

Turniere

Turniere
sind derzeit nur für den Spitzensport (max. 100 Teilnehmer) möglich.

Für
Fragen steht der Landesspielleiter zur Verfügung.

Lspl
 

Links:

Sport Austria – Infoseite zum Coronavirus

COVID-19-Öffnungsverordnung

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