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Abgabefrist!

Die Abgabefrist für die Berichte zur Jugendarbeit endet am 31. Mai 2025.

Gemäß TuWo des LV OÖ §6.2.11 sind alle Vereine, deren Mannschaften an einer Bundesliga, einer Landesliga oder einer Kreisliga teilgenommen haben, verpflichtet am Saisonende einen Bericht über die vom Verein geleistete Jugendarbeit an den LV zu übermitteln.

Als Frist für die Abgabe wurde heuer der 31. Mai 2025 festgelegt.

Der Bericht muss vom Verein auf www.schach.at veröffentlicht werden und zusätzlich an die Email-Adresse jugendbericht@schach.at gemailt werden.

Alle Vereine, welche eine erfolgreiche Jugendarbeit für die abgelaufene Saison nachweisen erhalten gemäß TuWo des LV OÖ §16.6 eine Förderung in Höhe von 100€ pro Landesligamannschaft oder Bundesligamannschacht und 60€ pro Kreisligamannschaft.

Der Landesverband wird, wie auch schon in den Vorjahren, die Berichte in eine Broschüre zur Jugendarbeit in OÖ zusammenfassen. Somit ist dieser Bericht am Ende auch eine gute Werbung für eueren Verein.

Wir freuen uns auf viele interessante und schön gestaltete Bericht.

Didi Hiermann
(Schriftführer LV OÖ)

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