Abgabetermin für Nachweis Jugendarbeit

Der Vorstand erinnert die Vereine zur Abgabe des Nachweises für die geleistete Jugendarbeit in der abgelaufenen Saison.

Landes- und  Kreisliga- Vereine sind verpflichtet nach den Bestimmungen der TuWo den Nachweis der geleisteten Jugendarbeit nach zu weisen.


Abgabetermin ist der 15. Juni 2024

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