Jugendarbeit in den OÖ Vereinen

Gemäß TuWo des LV OÖ §6.2.11 sind alle Vereine, deren Mannschaften an einer Bundesliga, einer Landesliga oder einer Kreisliga teilgenommen haben, verpflichtet am Saisonende einen Bericht über die vom Verein geleistete Jugendarbeit an den Landesverband zu übermitteln. Als Frist für die Abgabe wurde heuer der 31. Mai 2026 festgelegt.

In der Schachsport-Ausgabe Nr 28/44 wurden die Berichte in eine Broschüre zur Jugendarbeit in OÖ zusammenfasst.

Folgende Vereine haben Gemäß TuWo einen Bericht abgegeben und die Verpflichtung erfüllt:

Folgende Vereine haben Gemäß TuWo die Verpflichtung nicht erfüllt:

Nach Beschluss in der Vorstandssitzung vom 9. Juli 2026 wird den Vereinen eine Nachfrist bis 31. Juli gewährt.

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