Neue COVID-19 Bestimmungen

Ab sofort gilt für die Meisterschaft und Turniere die 2-G-Regel.

Das heißt nur noch geimpfte oder genesen Personen (Kinder bis zum vollendetem 12. Lebensjahr sind vom 2-G-Nachweis ausgenommen, für Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren wird der Ninja-Pass dem 2-G-Nachweis gleichgestellt) sind zur Meisterschaft bzw. zu Turnieren zugelassen. Gilt für alle Personen (Spieler, Zuschauer, Schiedsrichter, Turnierveranstalter, etc.)

Die Mannschaftsführer
und der Heimverein, bei Turnieren Veranstalter und Schiedsrichter, sind für die
Einhaltung dieser Regel verantwortlich!
 

Aktuelle Covid-19 Bestimmungen und
Richtlinien

Maßnahmen und
Richtlinien betreffend COVID-19 werden laufend angepasst und auf unserer
Homepage und im SchachSport veröffentlicht. Das wichtigste ist die Gesundheit
unserer Spieler und danach werden sich die Maßnahmen richten.

Sollte es zu
einem Abbruch kommen wird die Meisterschaft, falls weniger als die Hälfte der
Runden gespielt wurde, annulliert, bei mehr als die Hälfe der Runden, werden
die ausstehenden Wettkämpfe 0:0 gewertet.

Wird eine
Mannschaft während der Saison zurückgezogen, wird diese Mannschaft aus dem
laufenden Bewerb gestrichen. Alle bisher gegen die betroffene Mannschaft
erzielten Wettkampfergebnisse werden annulliert. Die betroffene Mannschaft ist
in der nächsten Spielsaison nur in der nächst niedrigeren Spielklasse
spielberechtigt. Dem Verein wird aber keine
Pönale vorgeschrieben. Die Stamm- und Ersatzspielerberechtigungen der
SpielerInnen bleiben aufrecht.


Zutrittsnachweis

Alle Spieler,
Mannschaftsführer, Zuschauer, etc. müssen einen Nachweis der 2-G-Regel (geimpft – genesen) mit sich führen und
vorweisen. Bei den Wettkämpfen sind die Mannschaftsführer für ihre Spieler
verantwortlich und haben diesen Nachweis zu kontrollieren. Für alle anderen
Personen ist der Heimverein verantwortlich.

Wird dagegen
verstoßen, werden vom Landesspielleiter dementsprechende Maßnahmen gesetzt. Im
schlimmsten Fall kann das zum Ausschluss der Mannschaft führen bzw. kann dies
zu einer Anzeige führen.

·      
Der Testnachweis gilt digital und auf Papier.

·      
Achtung, nur in Österreich anerkannte Impfungen!

·      
Erstimpfungen mit Johnson &
Johnson gilt nur bis 3.1.2022

·      
Der grüne Pass gilt nur neun
Monate (2. Impfung)!

·      
Genesen – Nachweis ist sechs Monate
gültig

·      
4 Wochen Übergangsfrist mit Erstimpfung und PCR-Test


Registrierungspflicht

·      
Der Heimverein ist für die
Registrierung aller Spieler und Gäste zuständig und verantwortlich. Es müssen Namen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen der
Gäste erhoben werden.

·      
Die Daten müssen sicher 28 Tage aufbewahrt und dann gelöscht werden.

·      
Diese Daten dürfen nicht weiterverarbeitet werden, sondern
nur bei Bedarf der Gesundheitsbehörde zur Verfügung gestellt werden.


Es
muss keine Maske getragen werden!

 

 

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