Richtlinien und Empfehlungen für Mannschaftswettkämpfe und Turniere

Neben den bereits seit 1. Oktober 2020 veröffentlichen Covid-19-Bestimmungen gelten laut Vorstandsbeschluss vom 15.10.2020 ab 16.10.2020 folgende Bestimmungen: 

Für alle Wettkämpfe, an denen Mannschaften von Vereinen beteiligt sind, deren Vereinssitz in einem Bezirk liegt, in dem die Corona-Ampel auf rot geschaltet ist, gilt die Maskenpflicht am Brett. 

Für alle Wettkämpfe, an denen Personen aus einem Bezirk kommen in dem die Corona-Ampel auf rot geschaltet ist, gilt die Empfehlung die Maske auch am Brett zu tragen.

 Diese Regelungen wurde mit 29. Oktober 2020 geändert. 

Berichtdetails
erstellt von:
Gerald Huemer
zuletzt geändert:
29.10.2020 13:57
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