Vereine, die einen Nachweis der Jugendarbeit betreffend Förderung nach § 6.2.11. bringen müssen, müssen diesen bis spätestens 31. Mai auf www. schach.at veröffentlichen

laut OÖ TuWo.

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erstellt von:
Gerald Huemer
zuletzt geändert:
28.04.2023 11:56
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